Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDBETRIEB

Zurück

Frage: 41

Wie oft müssen Fallen für den Lebendfang kontrolliert werden ?

Worum geht es hier ?

Die DVO zum Jagdgesetz NRW legt im §32 fest, wie oft Fallen zu kontrollieren sind:

§ 32 (Fn 11) (Fn 12) Fangmethoden

(4) Fallen für den Lebendfang sind täglich morgens und abends zu kontrollieren. Tiere aus Lebendfangfallen mit elektronischem Fangmeldesystem sind unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung zu entnehmen.

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • täglich morgens und abends
  • Bei Verwendung eines elektronischen Fangmeldesystems unverzüglich nach Eingang der Fangmeldung

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Einmal am Tag
  • Alle 6 Stunden