Jagd Club AINRW-Fragen

Sachgebiet: JAGDBETRIEB

Zurück

Frage: 103

Welche Qualifizierung muss für die Fangjagd vorliegen ?

Worum geht es hier ?

Hier gibt es eine klare Festlegung durch den §5 des Landesjagdgesetzes, zusammen mit dem §29 der zugehörigen Durchführungsverordnung. Dort heißt es wörtlich:

Die Jagd mit Fanggeräten darf nur von Revierjägern, Jagdaufsehern oder von Personen ausgeübt werden, die an einem vom zuständigen Ministerium anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.

 

✔️ Beispiele für richtige Antworten:

  • Der Jagende muss an einem anerkannten Ausbildungslehrgang teilgenommen haben

❌ Beispiele für falsche Antworten:

  • Die Fallenjagd ist nach Erteilung des Jagdscheines erlaubt
  • Es ist keine besondere Qualifikation erforderlich