Sachgebiet: JAGDBETRIEB
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Achtung: Die Brauchbarkeitsprüfung ist nicht zu verwechseln mit der Verbandsgebrauchsprüfung, die vom Jagdgebrauchshundeverband (JGHV) organisiert wird.
Die Brauchbarkeitsprüfung wird vom LJV NRW organisiert, dort kann man auch die Prüfungsordnung nachlesen. IN §3 (Zulassung) wird beschrieben welche Hunde zugelassen sind. Hier ein Auszug:
§ 3 Zulassung
(1) Zugelassen werden Jagdhunde, die auch an Prüfungen im Bereich des JGHV teilnehmen dürfen. Andere Jagdhunde dieser Rassen und deren Kreuzungen können zugelassen werden.
(2) An der Prüfung teilnehmende Hunde dürfen nicht im gleichen Jahr gewölft worden sein. […]
(3) Heiße Hündinnen werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Prüfungsleiters zur Teilnahme an den Prüfungen zugelassen. […]
Welche Hunde durch den JGHV zugelassen werden, kann in der vom Verein bereitgestellten Rassenübersicht nachgelesen werden.