Sachgebiet: JAGDBETRIEB
ZurückFrage: 26
Eine Verwechselung von Flintenlaufgeschossen und Schrot kann fatale Folgen haben. Die Unfallverhütungsvorschrift Jagd verlangt:
(4) Flintenlaufgeschosspatronen müssen so mitgeführt werden, dass Verwechslungen mit Schrotpatronen ausgeschlossen sind.
Da die beiden Patronentypen sich äußerlich kaum unterschieden, sollten sie separat voneinander aufbewahrt werden.