Sachgebiet: JAGDBETRIEB
ZurückFrage: 114
Das Dienstleistungszentren Ländlicher Raum des Landes Rheinland-Pfalz hat zum Thema Verbiss durch Kaninchen und Hasen einen interessanten Artikel veröffentlicht. Dort heißt es:
Ein Zaun, der Hasen und Wildkaninchen das Eindringen verwehrt, muss mindestens 1 m hoch sein und 30 cm eingegraben werden; die Maschenweite darf höchstens 40 mm betragen.